Seien sie auf der sicheren Seite
Mit umfassendem Know-how im Bereich Strahlung radioaktiver Stoffe organisiert SS+P den betrieblichen Strahlenschutz.
SS+P stellt Strahlenschutzbeauftragte für folgende Fachkundegruppen:
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivität bis zum 106-fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.
- Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivität bis zum dem 105-fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.
- Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach StrlSchV.
- Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler (RöV).
SS+P erstellt die Bedarfsermittlung für
- die Anwendbarkeit der Strahlenschutzverordnung.
- die Anwendbarkeit der Röntgenverordnung.
- die Gefährdungen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Im "Fall der Fälle" übernimmt SS+P für Sie
- die Antragstellung der erforderlichen Genehmigungen.
- die Schulung aller Mitarbeiter zum Thema Strahlenschutz.

