GQA Rezertifizierung erfolgreich!
Rezertifizierung erfolgreich:
SS+P darf bis April 2013 weiterhin das GQA-Siegel führen. In einem Audit am 26.04.2010 wurde festgestellt, dass SS+P weiterhin die Qualitätskriterien der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) erfüllt. Im Ergebnis wird bestätigt, dass SS+P alle personellen, fachlichen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt, um die Aufgaben nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) wahrzunehmen. Wir freuen uns darüber, dass der Auditor weiterhin feststellte, dass wir auch innerhalb der Kriterien der GQA einen sehr hohen Standard haben, den nicht alle GQA-zertifizierten Unternehmen besitzen.
Das Zertifikat zum Download: gqa_zertifikat_2010_2_.pdf (206 KB)
Vortrag zur Zeitarbeit auf FASI-Veranstaltung in Mainz
Geschäftsführer Michael Kloth hiellt auf FASI-Veranstaltung “Zeitarbeit” am 27.04.2010 in Mainz einen Vortrag “Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter”. Die FASI (Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V.) ist der Dachverband der Verbände VDSI (Verein Deutscher Sicherheitsingenieure e. V.), VDRI (Verein Deutscher Revisionsingenieure e. V.) und VDGAB (Verband Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e. V.) und organisiert regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen auf regionaler Ebene zu den Themen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Der Vortrag kann hier angesehen werden: arbrecht_konkr_ma__n.pdf (2921 KB)
Röntgen-Fachkunde erworben
Geschäftsführer Dipl.-Phys. Michael Kloth hat die Fachkunde nach der Röntgenverordnung R 10 "Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler" erworben. Damit kann SS+P auch solche Tätigkeiten fachlich begleiten, bei denen Mitarbeiter an fremden Geräten eingesetzt werden, bei denen gewollt oder ungewollt Röntgenstrahlung entsteht. In der Arbeitnehmerüberlassung betrifft das sowohl Einsätze von medizinischem Fachpersonal an Röntgengeräten in der Medizin, als auch Einsätze von Zeitarbeitnehmern an nicht-medizinischen Anlagen, die Röntgenstrahlung emittieren.
Damit ist nun bei SS+P umfassende Fachkunde zum Strahlenschutz (S 5 und R 10) beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern vorhanden.
Vortrag auf dem "Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz" in Celle
SS+P Geschäftsführer Michael Kloth hat am 03.09.2009 einen gut besuchten und viel beachteten Vortrag auf dem "Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz" des Landesarbeitskreises für Arbeitssicherheit "Gesünder Arbeiten in Niedersachsen" in Celle gehalten.
Der Vortrag zum Download:
vortrag_celle_03.09.2009.pdf (214 KB)
Neuregelungen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Zuge der Bundesratentschließung vom 01.10.2004 und von EU-Vorgaben (insbesondere Artikel 14 der Richtlinie 89/391 EWG) sowie der neuen Gefahrstoffverordnung ist es erforderlich geworden, die arbeitsmedizinische Vorsorge neu zu regeln.
Die vom Arbeitgeber bisher anzubietenden Pflicht- und Angebotsuntersuchungen werden entsprechend einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ab Anfang 2009 um die Arbeitgeberpflicht des Angebots von Wunschuntersuchungen erweitert.
In der Folge bedeutet das, dass spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Pflichtuntersuchungen sind, kaum bis gar nicht mehr durchzuführen sein werden, da diese nicht mehr EU-konform sind.
Diese obligatorischen Untersuchungen werden nur noch bei der Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten durchgeführt, was jedoch de facto nicht mehr erlaubt ist. Denn bei Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Anzahl der Pflichtuntersuchungen wird deshalb dramatisch absinken.
Die Reduktion der Pflichtuntersuchungen wird durch die Ausweitung der Angebots- und vor allem der Wunschuntersuchungen (sogenannte Individualprävention) quantitativ mehr als kompensiert werden.
Die Arbeitssicherheit wird durch die Veränderung in der Arbeitsmedizin zusätzlich an Bedeutung gewinnen. Die EU hat den Gefährdungsbeurteilungen eine sehr große, weiter zunehmende Bedeutung zugewiesen. Diese sollen durch exakte Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplatzanalysen die Vermeidung jeglicher Form der Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten und -Belastungen erreichen.
Neuer Gefahrtarif der VBG 2007
Die VBG passt den Gefahrtarif zum 01.01.2007 den aktuellen Unfallrisiken an.
Unterweisungen in der Zeitarbeit Teil I
Unterweisungen sind für Zeitarbeitsunternehmen das wichtigste Instrument, um die überbetrieblichen Mitarbeiter sicher und gesund bei Kunden arbeiten lassen zu können. Da es hinsichtlich der Durchführung der Unterweisungen, vor allem wann sie erforderlich sind und wer sie durchführen kann, immer wieder Unklarheiten gibt, soll dieses komplexe Thema im Folgenden einmal grundsätzlich dargestellt werden.
Zeitarbeit nutzen - sicher, gesund und erfolgreich
In Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Zeitarbeit beim VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure) hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft ihren neuen Leitfaden für die Zeitarbeit herausgegeben.
Unterweisungen in der Zeitarbeit Teil III
Im III. Teil des Artikels zu Unterweisungen in der Zeitarbeit, werden Formen der Unterweisungen sowie Hilfsmittel und Rechtsquellen dazu aufgezeigt.